Das Wichtigste in Kürze
Vollstreckbarer Titel, den das Mahngericht erlässt, wenn der Schuldner dem Mahnbescheid nicht widerspricht.
Vollstreckungsbescheid erklärt
Den Vollstreckungsbescheid beantragt der Gläubiger binnen sechs Monaten nach Zustellung des Mahnbescheids. Der Schuldner kann binnen zwei Wochen Einspruch einlegen. Danach ist der Bescheid Grundlage der Zwangsvollstreckung.
Quellen: Kompendium Qualifizierte Immobilienverwaltung IHK, Stand 01/2022; Falkenhayn, Immobilienfachwirt – Begleitbuch, 6. Aufl. 2016; § 699 ZPO; § 700 ZPO
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