Das Wichtigste in Kürze
Amtlicher Vermerk auf dem Titel, der bescheinigt, dass aus ihm vollstreckt werden darf.
Vollstreckungsklausel erklärt
Die Vollstreckungsklausel ist eine der drei Voraussetzungen jeder Zwangsvollstreckung. Hinzu kommen Titel und Zustellung. Notarielle Urkunden enthalten oft eine Unterwerfung unter die sofortige Vollstreckung.
Quellen: Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018; Falkenhayn, Immobilienfachwirt – Begleitbuch, 6. Aufl. 2016; § 724 ZPO; § 725 ZPO
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