Das Wichtigste in Kürze
Umsatzsteuer aus Eingangsrechnungen, die ein Unternehmer mit steuerpflichtigen Umsätzen vom Finanzamt zurückholt.
Vorsteuer erklärt
Vorsteuer ist die Umsatzsteuer, die ein Unternehmer an seine Lieferanten zahlt. Er zieht sie von seiner eigenen Umsatzsteuerschuld ab. Voraussetzung sind steuerpflichtige Umsätze und eine ordnungsgemäße Rechnung.
Wer Immobilien steuerfrei vermietet oder verkauft, darf keine Vorsteuer abziehen. Ändert sich die Nutzung binnen 10 Jahren, berichtigt das Finanzamt den Abzug anteilig.
Quellen: Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018; DIHK-Bildungs-gGmbH, Geprüfte Immobilienfachwirte, Textband Maklertätigkeit; Schnabel/Battke-Spitzer, Crashkurs Wohnungseigentumsverwaltung, 2. Aufl. 2021; § 15 UStG; § 15a UStG
Haben Sie Fragen zu diesem Thema?
Sie schildern Ihren Fall zu diesem Thema und erfahren, welcher Schritt jetzt der richtige ist.
Fachbeiträge zum Begriff
- Steuern beim Immobilienerwerb
- Umsatzsteuer bei Gewerbeimmobilien
- Umsatzsteuer in der Eigentümergemeinschaft
Haben Sie Fragen zu Vorsteuer?
EBC ist darauf spezialisiert, genau diese Themen zu lösen.






























