Das Wichtigste in Kürze
Behördlicher Nachweis, dass ein Haushalt eine öffentlich geförderte Wohnung beziehen darf.
Wohnberechtigungsschein erklärt
Der Wohnberechtigungsschein bestätigt die Berechtigung für eine geförderte Wohnung. Er hängt von Einkommen und Haushaltsgröße ab. Er nennt auch die angemessene Wohnungsgröße.
Der Vermieter überlässt eine gebundene Wohnung nur gegen Vorlage des Scheins. Zuständig ist die örtliche Stelle für Wohnraumförderung.
Quellen: Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018; Falkenhayn, Immobilienfachwirt – Begleitbuch, 6. Aufl. 2016; § 27 WoFG
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Fachbeiträge zum Begriff
- Öffentlich geförderter Wohnraum
- Belegung und Nachfrage im Bestand
- Staatliche Wohnraumförderung
- Mieterhöhung im sozialen Wohnungsbau
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