Das Wichtigste in Kürze
Festlegung in der Teilungserklärung, wofür eine Einheit genutzt werden darf, etwa Wohnung, Laden oder Büro.
Zweckbestimmung erklärt
Die Zweckbestimmung legt fest, ob eine Einheit Wohnungseigentum oder Teileigentum ist. Sie kann die Nutzung weiter eingrenzen, etwa auf ein Büro.
Eine andere Nutzung ist nur zulässig, wenn sie nicht mehr stört als die vorgesehene. Maßgeblich ist eine typisierende Betrachtung.
Quellen: Schnabel/Battke-Spitzer, Crashkurs Wohnungseigentumsverwaltung, 2. Aufl. 2021; Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018; Kompendium Qualifizierte Immobilienverwaltung IHK, Stand 01/2022; § 1 WEG
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Fachbeiträge zum Begriff
- Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer
- Gebrauchsregelungen im Wohnungseigentum
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