Das Wichtigste in Kürze
Gerichtliche Entscheidung in der Zwangsversteigerung, mit der der Meistbietende das Eigentum erwirbt.
Zuschlag erklärt
Mit Verkündung des Zuschlags wird der Ersteher Eigentümer, auch ohne Eintragung. Im ersten Termin versagt das Gericht den Zuschlag unter bestimmten Wertgrenzen. Der Zuschlagsbeschluss dient zudem als Räumungstitel gegen den Schuldner.
Quellen: Kuckertz u. a. (Hrsg.), Fachmann/Fachfrau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK, 2016; Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018; Kompendium Qualifizierte Immobilienverwaltung IHK, Stand 01/2022; § 85a ZVG; § 90 ZVG; § 93 ZVG
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Fachbeiträge zum Begriff
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