Das Wichtigste in Kürze
Bescheinigung der Baubehörde, dass eine Wohnung oder ein Raum baulich in sich abgeschlossen ist.
Abgeschlossenheitsbescheinigung erklärt
Sondereigentum soll nur an abgeschlossenen Räumen entstehen. Die Baubehörde bestätigt diese Abgeschlossenheit mit einer Bescheinigung.
Die Bescheinigung gehört mit dem Aufteilungsplan zu den Unterlagen für das Grundbuchamt.
Quellen: Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018; Kompendium Qualifizierte Immobilienverwaltung IHK, Stand 01/2022; Lengwinat/Wenzel/Wünsche, Immobilienkaufleute, Bd. 2, Cornelsen; § 3 WEG; § 7 WEG
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