Das Wichtigste in Kürze
Erklärung des Bestellers beim Werkvertrag, dass er das Werk als im Wesentlichen vertragsgemäß annimmt.
Abnahme erklärt
Die Abnahme ist ein Kernbegriff des Werkvertrags. Mit ihr wird die Vergütung in der Regel fällig. Sie ist in § 640 BGB geregelt. In der Praxis wird sie oft in einem Protokoll festgehalten. Unklare Abnahmeregeln führen zu Streit über den Zahlungstermin.
Haben Sie Fragen zu diesem Thema?
Sie schildern Ihren Fall zu diesem Thema und erfahren, welcher Schritt jetzt der richtige ist.
Fachbeiträge zum Begriff
- Finanzierung: Material jetzt, Zahlung später
- Bewertung einholen: Gleich danach
- Handwerker beauftragen und Leistungen abnehmen
- Lebenszyklus einer Bestandsimmobilie
- Projektentwicklung: die Phasen
- Der Bauvertrag
- Bauabnahme und Mängelansprüche
- Architektenvertrag und Honorar
- Neubau in die Bewirtschaftung übergeben
- Werkvertragsrecht für Verwalter
- Versicherungsschutz während der Bauzeit
- Baubuch und Baudokumentation
Haben Sie Fragen zu Abnahme?
EBC ist darauf spezialisiert, genau diese Themen zu lösen.






























