Das Wichtigste in Kürze
Bewusstes Erregen eines Irrtums, um den anderen zum Vertragsschluss zu bewegen; berechtigt zur Anfechtung.
Arglistige Täuschung erklärt
Arglistig täuscht, wer bewusst falsche Tatsachen vorspiegelt oder wahre verschweigt. Ziel ist, den anderen zu einer Erklärung zu bewegen.
Der Getäuschte kann seine Erklärung binnen eines Jahres nach Entdeckung anfechten. Der Vertrag gilt dann als von Anfang an nichtig.
Quellen: Kompendium Qualifizierte Immobilienverwaltung IHK, Stand 01/2022; Lengwinat/Wenzel/Wünsche, Immobilienkaufleute, Bd. 1, Cornelsen; Falkenhayn, Immobilienfachwirt – Begleitbuch, 6. Aufl. 2016; § 123 BGB; § 124 BGB
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Fachbeiträge zum Begriff
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