Das Wichtigste in Kürze
Dienstleistung, bei der ein Betreuer ein Bauvorhaben im Namen und für Rechnung des Bauherrn vorbereitet und abwickelt.
Baubetreuung erklärt
Die wirtschaftliche Baubetreuung umfasst Finanzierung, Zahlungsverkehr und Abrechnung, die technische Planung und Bauüberwachung. Übernimmt der Betreuer beides, spricht die Praxis von Vollbetreuung. Das Bauherrenrisiko bleibt beim Bauherrn. Der wirtschaftliche Baubetreuer braucht eine Erlaubnis nach § 34c GewO.
Quellen: Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018; Lengwinat/Wenzel/Wünsche, Immobilienkaufleute, Bd. 2, Cornelsen; DIHK-Bildungs-gGmbH, Geprüfte Immobilienfachwirte, Textband Bauprojektmanagement; § 34c GewO
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