Das Wichtigste in Kürze
Bescheid der Bauaufsicht, dass ein Vorhaben dem öffentlichen Baurecht entspricht und begonnen werden darf.
Baugenehmigung erklärt
Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung baulicher Anlagen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig. Die Bauaufsicht prüft das Vorhaben am öffentlichen Baurecht. Entspricht es den Vorschriften, ist die Genehmigung zu erteilen.
Die Einzelheiten regeln die Bauordnungen der Länder. Die Genehmigung erlischt, wenn Sie nicht rechtzeitig mit dem Bau beginnen.
Quellen: Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018; Lengwinat/Wenzel/Wünsche, Immobilienkaufleute, Bd. 2, Cornelsen; Kompendium Qualifizierte Immobilienverwaltung IHK, Stand 01/2022; Falkenhayn, Immobilienfachwirt – Begleitbuch, 6. Aufl. 2016
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