Das Wichtigste in Kürze
Öffentlich-rechtliche Verpflichtung eines Grundstückseigentümers gegenüber der Bauaufsicht, eingetragen im Baulastenverzeichnis.
Baulast erklärt
Eine Baulast steht nicht im Grundbuch, sondern im Baulastenverzeichnis der Bauaufsicht. Typisch sind Abstandsflächen oder Zufahrten zugunsten eines Nachbarn. Sie geht in der Zwangsversteigerung nicht unter.
Vor jedem Kauf gehört eine Abfrage beim Bauamt dazu.
Quellen: Falkenhayn, Immobilienfachwirt – Begleitbuch, 6. Aufl. 2016; Lengwinat/Wenzel/Wünsche, Immobilienkaufleute, Bd. 2, Cornelsen; Kompendium Qualifizierte Immobilienverwaltung IHK, Stand 01/2022; Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018
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