Das Wichtigste in Kürze
Vereinbartes Recht des Käufers, bis zu einem Stichtag einen anderen Erwerber zu benennen, der an seiner Stelle kauft.
Benennungsrecht erklärt
Das Benennungsrecht wird im notariellen Kaufvertrag vereinbart. Der Käufer darf bis zu einem Stichtag einen Dritten als Erwerber benennen. Dieser Dritte tritt dann an seine Stelle.
So lässt sich ein Objekt sichern, bevor die endgültige Käuferseite feststeht. Ob und wie die Benennung steuerlich wirkt, klären Sie vorher mit Notar und Steuerberater.
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