Das Wichtigste in Kürze
Erster Teil des Grundbuchblatts, der das Grundstück nach Lage, Größe und Nutzungsart beschreibt.
Bestandsverzeichnis erklärt
Das Bestandsverzeichnis übernimmt seine Angaben aus dem Liegenschaftskataster. Es nennt Gemarkung, Flur, Flurstück, Lage und Größe. Für Größe und Nutzungsart gilt der öffentliche Glaube des Grundbuchs nicht.
Quellen: Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018; Lengwinat/Wenzel/Wünsche, Immobilienkaufleute, Bd. 2, Cornelsen; Kompendium Qualifizierte Immobilienverwaltung IHK, Stand 01/2022; Kuckertz u. a. (Hrsg.), Fachmann/Fachfrau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK, 2016
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