Das Wichtigste in Kürze
Vermögensschadenhaftpflicht für Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsorgane, abgeschlossen vom Unternehmen.
D&O-Versicherung erklärt
Die D&O-Versicherung deckt Vermögensschäden, für die Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte oder Beiräte persönlich haften. Das Unternehmen schließt sie für seine Organe ab. Die Abkürzung steht für Directors and Officers.
Es gilt meist das Claims-made-Prinzip. Entscheidend ist, wann der Anspruch erhoben wird.
Quellen: Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018; § 43 GmbHG; § 93 AktG; Schnabel/Battke-Spitzer, Crashkurs Wohnungseigentumsverwaltung, 2. Aufl. 2021
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