Das Wichtigste in Kürze
Irrtum über eine verkehrswesentliche Eigenschaft einer Sache oder Person, der ausnahmsweise zur Anfechtung berechtigt.
Eigenschaftsirrtum erklärt
Der Eigenschaftsirrtum ist ein Motivirrtum, den das Gesetz dem Erklärungsirrtum gleichstellt. Verkehrswesentlich sind Eigenschaften, die nach allgemeiner Einschätzung für die Bewertung wichtig sind. Ein Irrtum über den Wert oder Preis selbst berechtigt nicht zur Anfechtung.
Quellen: Kuckertz u. a. (Hrsg.), Fachmann/Fachfrau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK, 2016; DIHK-Bildungs-gGmbH, Geprüfte Immobilienfachwirte, Textband Immobilienbewirtschaftung; Lengwinat/Wenzel/Wünsche, Immobilienkaufleute, Bd. 1, Cornelsen; Falkenhayn, Immobilienfachwirt – Begleitbuch, 6. Aufl. 2016
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