Das Wichtigste in Kürze
Übertragung von Vermögen, etwa Immobilien oder einem Betrieb, in eine Gesellschaft gegen Gewährung von Anteilen.
Einbringung erklärt
Bei der Einbringung geben Sie Vermögen in eine Gesellschaft. Statt eines Kaufpreises erhalten Sie Anteile an dieser Gesellschaft.
So bleiben Sie wirtschaftlich beteiligt, ohne allein zu entscheiden. Bewertung, Stimmrechte und Austritt gehören vorher geregelt. Die steuerlichen Folgen klären Sie mit Ihrem Steuerberater.
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Fachbeiträge zum Begriff
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