Das Wichtigste in Kürze
Akte des Grundbuchamts mit allen Urkunden und Unterlagen, auf denen die Eintragungen im Grundbuch beruhen.
Grundakte erklärt
Für jedes Grundbuchblatt führt das Grundbuchamt eine Grundakte. Sie enthält Kaufverträge, Bewilligungen, Teilungserklärungen und den Schriftwechsel zu den Eintragungen. Den genauen Inhalt eines Rechts zeigt oft erst die Bewilligung in der Grundakte.
Einsicht erhält, wer auch das Grundbuch einsehen darf. Weil die Grundakte viele persönliche Daten enthält, prüft das Amt das berechtigte Interesse genau.
Quellen: Kuckertz u. a. (Hrsg.), Fachmann/Fachfrau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK, 2016; Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018; Lengwinat/Wenzel/Wünsche, Immobilienkaufleute, Bd. 2, Cornelsen; § 46 GBV
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