Das Wichtigste in Kürze
Öffentliches Register beim Amtsgericht, das Grundstücke, Eigentümer und Belastungen verzeichnet.
Grundbuch erklärt
Das Grundbuch führt das Amtsgericht als Grundbuchamt. Jedes Blatt besteht aus Aufschrift, Bestandsverzeichnis und drei Abteilungen. Auf eingetragene Rechte dürfen Sie sich grundsätzlich verlassen.
Quellen: Kuckertz u. a. (Hrsg.), Fachmann/Fachfrau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK, 2016; Kompendium Qualifizierte Immobilienverwaltung IHK, Stand 01/2022; Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018; § 1 GBO; § 891 BGB
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Fachbeiträge zum Begriff
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- Bodenordnung und Umlegung
- Zustandekommen von Immobilienverträgen
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- Grundbucheinsicht und Grundakte
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