Das Wichtigste in Kürze
Miete, in der alle oder einzelne Betriebskosten enthalten sind, ohne gesonderte Abrechnung.
Inklusivmiete erklärt
Bei der Inklusivmiete deckt ein fester Betrag Raumnutzung und Betriebskosten zugleich. Eine Abrechnung entfällt.
Steigende Kosten trägt der Vermieter. Heizkosten müssen wegen der Heizkostenverordnung grundsätzlich verbrauchsabhängig abgerechnet werden.
Quellen: Lengwinat/Wenzel/Wünsche, Immobilienkaufleute, Bd. 1, Cornelsen; Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018; Kompendium Qualifizierte Immobilienverwaltung IHK, Stand 01/2022; Lengwinat/Wenzel/Wünsche, Immobilienkaufleute, Bd. 2, Cornelsen
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