Das Wichtigste in Kürze
Obergrenze für Mieterhöhungen im Bestand: höchstens 20 Prozent in drei Jahren, in angespannten Märkten 15 Prozent (§ 558 Abs. 3 BGB).
Kappungsgrenze erklärt
Die Kappungsgrenze begrenzt, wie stark eine Bestandsmiete steigen darf. Innerhalb von drei Jahren sind höchstens 20 Prozent erlaubt. Die Landesregierungen können Gebiete mit angespanntem Markt bestimmen. Dort liegt die Grenze bei 15 Prozent.
Zusätzlich darf die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete nicht übersteigen. Für Anleger heißt das: Der Ertrag eines Zinshauses wächst nur langsam.
Quellen: § 558 BGB, https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__558.html
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