Das Wichtigste in Kürze
Stimmprinzip im Wohnungseigentum: Jeder Eigentümer hat eine Stimme, gleich wie viele Einheiten er hält.
Kopfprinzip erklärt
Das Kopfprinzip ist die gesetzliche Regel für Abstimmungen der Eigentümer. Jeder Eigentümer zählt einmal. Mehrere Einheiten bringen keine weiteren Stimmen.
Die Gemeinschaftsordnung kann stattdessen das Objektprinzip oder das Wertprinzip vorsehen. Dann zählen Einheiten oder Miteigentumsanteile.
Quellen: Schnabel/Battke-Spitzer, Crashkurs Wohnungseigentumsverwaltung, 2. Aufl. 2021; Kompendium Qualifizierte Immobilienverwaltung IHK, Stand 01/2022; Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018; Lengwinat/Wenzel/Wünsche, Immobilienkaufleute, Bd. 2, Cornelsen; § 25 WEG
Haben Sie Fragen zu diesem Thema?
Sie schildern Ihren Fall zu diesem Thema und erfahren, welcher Schritt jetzt der richtige ist.
Fachbeiträge zum Begriff
- Stimmrecht in der Eigentümerversammlung
- Stimmrecht in Mehrhausanlagen
- Geschäftsordnung der Eigentümerversammlung
- Majorisierung durch den Mehrheitseigentümer
- Irrtum: Die Versammlung ist nicht beschlussfähig
Haben Sie Fragen zu Kopfprinzip?
EBC ist darauf spezialisiert, genau diese Themen zu lösen.






























