Das Wichtigste in Kürze
Frist nach Umwandlung und Verkauf einer Mietwohnung, in der der Erwerber nicht wegen Eigenbedarfs kündigen darf.
Kündigungssperrfrist erklärt
Wird an einer vermieteten Wohnung nach der Überlassung an den Mieter Wohnungseigentum begründet und die Wohnung verkauft, gilt eine Sperrfrist. Der Erwerber darf in dieser Zeit nicht wegen Eigenbedarfs oder wirtschaftlicher Verwertung kündigen.
Die Frist beträgt mindestens 3 Jahre ab Eintragung des Erwerbers im Grundbuch. In Gebieten mit Wohnungsmangel können die Länder sie auf bis zu 10 Jahre verlängern.
Quellen: Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018; § 577a BGB
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