Das Wichtigste in Kürze
Mitteilung des Mieters an den Vermieter über einen Mangel der Mietsache, Voraussetzung für Minderung und Mängelbeseitigung.
Mängelanzeige erklärt
Mit der Mängelanzeige informiert der Mieter den Vermieter über einen Mangel. Er muss sie unverzüglich abgeben, damit der Vermieter abhelfen kann. Eine Form schreibt das Gesetz nicht vor, schriftlich ist sie beweissicher.
Unterlässt der Mieter die Anzeige, kann er für Folgeschäden haften. Für die Zeit ohne Anzeige kann er nicht mindern.
Quellen: Kompendium Qualifizierte Immobilienverwaltung IHK, Stand 01/2022; Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018; Lengwinat/Wenzel/Wünsche, Immobilienkaufleute, Bd. 1, Cornelsen; § 536c BGB
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