Das Wichtigste in Kürze
Gerichtlicher Zahlungsbefehl im Mahnverfahren, gegen den der Schuldner binnen zwei Wochen widersprechen kann.
Mahnbescheid erklärt
Den Mahnbescheid beantragt der Gläubiger schriftlich oder online beim Mahngericht. Das Gericht prüft nur die Form, nicht die Berechtigung. Ohne Widerspruch folgt der Vollstreckungsbescheid.
Das Verfahren eignet sich für Forderungen, die der Schuldner voraussichtlich nicht bestreitet.
Quellen: Kompendium Qualifizierte Immobilienverwaltung IHK, Stand 01/2022; Falkenhayn, Immobilienfachwirt – Begleitbuch, 6. Aufl. 2016; Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018; § 688 ZPO; § 692 ZPO
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