Das Wichtigste in Kürze
Vertrag, der typischerweise ohne Ansehen der Person zu gleichen Bedingungen in vielen Fällen geschlossen wird.
Massengeschäft erklärt
Massengeschäfte unterliegen dem zivilrechtlichen Benachteiligungsverbot des AGG. Bei der Vermietung liegt meist keines vor, wenn höchstens 50 Wohnungen vermietet werden. Für Rasse und ethnische Herkunft gilt der Schutz trotzdem.
Quellen: Lengwinat/Wenzel/Wünsche, Immobilienkaufleute, Bd. 1, Cornelsen; § 19 Abs. 1 AGG; § 19 Abs. 5 AGG
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