Das Wichtigste in Kürze
Pflicht der Eigentümer, zusätzliche Beträge an die Gemeinschaft zu zahlen, wenn Mittel fehlen oder einzelne Eigentümer ausfallen.
Nachschusspflicht erklärt
Fällt ein Eigentümer mit seinen Zahlungen aus, müssen die übrigen den Fehlbetrag tragen. Das gilt auch für Zins und Tilgung eines Kredits der Gemeinschaft.
Vor dem Beschluss über einen Kredit muss die Versammlung dieses Risiko erörtern. Die Erörterung gehört ins Protokoll.
Quellen: Schnabel/Battke-Spitzer, Crashkurs Wohnungseigentumsverwaltung, 2. Aufl. 2021; BGH: Auch hoher Kredit für WEG kann zulässig sein – Haufe, 2015; Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018; § 28 WEG
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