Das Wichtigste in Kürze
Änderung der Nutzung einer baulichen Anlage, etwa vom Büro zur Wohnung. Sie ist meist genehmigungspflichtig.
Nutzungsänderung erklärt
Eine Nutzungsänderung liegt vor, wenn eine bauliche Anlage anders genutzt wird als genehmigt. Das gilt auch ohne bauliche Arbeiten. Das Baugesetzbuch nennt sie neben Errichtung und Änderung.
Steuerlich kann eine wesentliche Nutzungsänderung zu Herstellungskosten führen. Ein Beispiel ist der Umbau von Büros zu Wohnungen.
Quellen: Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018; § 29 BauGB
Haben Sie Fragen zu diesem Thema?
Sie schildern Ihren Fall zu diesem Thema und erfahren, welcher Schritt jetzt der richtige ist.
Fachbeiträge zum Begriff
Haben Sie Fragen zu Nutzungsänderung?
EBC ist darauf spezialisiert, genau diese Themen zu lösen.






























