Das Wichtigste in Kürze
Stimmprinzip, bei dem jeder Eigentümer so viele Stimmen hat, wie ihm Wohnungs- oder Teileigentumseinheiten gehören.
Objektprinzip erklärt
Beim Objektprinzip zählt jede Einheit eine Stimme. Wer fünf Wohnungen besitzt, hat fünf Stimmen.
Das Prinzip gilt nur kraft Vereinbarung in der Gemeinschaftsordnung. Ohne Regelung gilt das Kopfprinzip.
Quellen: Schnabel/Battke-Spitzer, Crashkurs Wohnungseigentumsverwaltung, 2. Aufl. 2021; Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018; Kompendium Qualifizierte Immobilienverwaltung IHK, Stand 01/2022; Lengwinat/Wenzel/Wünsche, Immobilienkaufleute, Bd. 2, Cornelsen
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