Das Wichtigste in Kürze
Einseitiges Recht des Mieters, den Mietvertrag durch Erklärung um einen festgelegten Zeitraum zu verlängern.
Optionsrecht erklärt
Das Optionsrecht ist im Gewerbemietvertrag üblich. Der Mieter verlängert den Vertrag durch eine einseitige Erklärung, die dem Vermieter vor Ablauf der Mietzeit zugehen muss. Der Vermieter kann die Verlängerung nicht verlangen.
Vereinbaren Sie eine Frist für die Ausübung, meist sechs bis zwölf Monate vor Vertragsende. Übersteigt der Optionszeitraum ein Jahr, ist die Schriftform zu beachten.
Quellen: Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018; Lengwinat/Wenzel/Wünsche, Immobilienkaufleute, Bd. 2, Cornelsen; DIHK-Bildungs-gGmbH, Geprüfte Immobilienfachwirte, Textband Immobilienbewirtschaftung; Kompendium Qualifizierte Immobilienverwaltung IHK, Stand 01/2022
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