Das Wichtigste in Kürze
Geld oder Sachwerte, die ein Inhaber für private Zwecke aus seinem Betrieb nimmt. Sie ist keine Betriebsausgabe.
Privatentnahme erklärt
Eine Privatentnahme betrifft vor allem Einzelunternehmen und Personengesellschaften. Der Inhaber nimmt Geld oder Sachen aus dem Betrieb für private Zwecke. Die Entnahme wird gesondert gebucht und mindert das Eigenkapital. Sie mindert nicht den Gewinn. Einzelheiten klären Sie mit Ihrem Steuerberater.
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Fachbeiträge zum Begriff
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