Das Wichtigste in Kürze
Nachträgliche Änderung der Rangfolge, bei der ein Recht im Grundbuch hinter ein anderes Recht zurücktritt.
Rangrücktritt erklärt
Für den Rangrücktritt einigen sich der zurücktretende und der vortretende Berechtigte. Bei Grundpfandrechten stimmt zusätzlich der Eigentümer zu. Wirksam wird die Änderung mit der Eintragung im Grundbuch.
Quellen: Kuckertz u. a. (Hrsg.), Fachmann/Fachfrau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK, 2016; Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018; Lengwinat/Wenzel/Wünsche, Immobilienkaufleute, Bd. 2, Cornelsen; § 880 BGB
Haben Sie Fragen zu diesem Thema?
Sie schildern Ihren Fall zu diesem Thema und erfahren, welcher Schritt jetzt der richtige ist.
Fachbeiträge zum Begriff
Haben Sie Fragen zu Rangrücktritt?
EBC ist darauf spezialisiert, genau diese Themen zu lösen.






























