Das Wichtigste in Kürze
Person, deren Wissen und Verhalten sich der Versicherungsnehmer wie eigenes zurechnen lassen muss, etwa ein Hausverwalter.
Repräsentant erklärt
Repräsentant ist, wer anstelle des Versicherungsnehmers die Obhut über versicherte Sachen ausübt. Dazu können Betriebsleiter, Prokuristen und Hausverwalter zählen. Ihr Wissen und Verhalten gelten als das des Versicherungsnehmers.
Versäumt ein Repräsentant eine Obliegenheit, trifft die Folge den Versicherungsnehmer selbst.
Quellen: Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018; DIHK-Bildungs-gGmbH, Geprüfte Immobilienfachwirte, Textband Immobilienbewirtschaftung; Kompendium Qualifizierte Immobilienverwaltung IHK, Stand 01/2022
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