Das Wichtigste in Kürze
Vereinbarter Jahreszinssatz auf den Darlehensbetrag, früher Nominalzins genannt, ohne Nebenkosten und Zahlungsweise.
Sollzins erklärt
Der Sollzins ist Grundlage für die Berechnung der Zinsen auf die jeweilige Restschuld. Gegenüber Verbrauchern ist der Begriff seit 2010 vorgeschrieben. Anders als der effektive Jahreszins enthält er keine Nebenkosten und berücksichtigt nicht die Zahlungsweise.
Quellen: Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018; Kuckertz u. a. (Hrsg.), Fachmann/Fachfrau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK, 2016; Lengwinat/Wenzel/Wünsche, Immobilienkaufleute, Bd. 3, Cornelsen; DIHK-Bildungs-gGmbH, Geprüfte Immobilienfachwirte, Textband Bauprojektmanagement
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