Das Wichtigste in Kürze
Wartezeit nach einer Verdachtsmeldung, in der die gemeldete Transaktion nicht ausgeführt werden darf.
Stillhaltefrist erklärt
Nach einer Verdachtsmeldung darf die Transaktion zunächst nicht durchgeführt werden. Sie ist erst zulässig, wenn FIU oder Staatsanwaltschaft zustimmen. Ohne Rückmeldung endet die Sperre nach Ablauf des dritten Werktags.
So gewinnen die Behörden Zeit, das Geschäft zu prüfen und gegebenenfalls zu untersagen.
Quellen: Kuckertz u. a. (Hrsg.), Fachmann/Fachfrau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK, 2016; Meldepflicht von Verdachtsfällen – IHK Frankfurt am Main; § 46 GwG
Haben Sie Fragen zu diesem Thema?
Sie schildern Ihren Fall zu diesem Thema und erfahren, welcher Schritt jetzt der richtige ist.
Fachbeiträge zum Begriff
Haben Sie Fragen zu Stillhaltefrist?
EBC ist darauf spezialisiert, genau diese Themen zu lösen.






























