Das Wichtigste in Kürze
Vertrag, bei dem Leistung gegen Leistung statt gegen Geld getauscht wird. Für ihn gelten die Regeln des Kaufs entsprechend.
Tausch erklärt
Beim Tausch zahlt keine Seite Geld. Jede Seite erbringt eine Leistung, etwa Bauleistung gegen Nutzungszeit. Nach § 480 BGB gelten dafür die Vorschriften über den Kauf entsprechend.
Kaufmännisch sind es zwei Geschäfte. Beide Leistungen werden bewertet und gebucht.
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Fachbeiträge zum Begriff
- Tauschen statt kaufen: Leistung statt Geld
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- Unternehmenskauf: Maschinen tauschen statt kaufen
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