Das Wichtigste in Kürze
Satzung der Gemeinde, die während der Aufstellung eines Bebauungsplans Bauvorhaben im Plangebiet vorerst untersagt.
Veränderungssperre erklärt
Mit der Veränderungssperre sichert die Gemeinde ihre laufende Planung. Sie beschließt die Sperre als Satzung für das künftige Plangebiet. Bauvorhaben und wesentliche Veränderungen sind dann vorerst unzulässig.
Die Sperre gilt zunächst 2 Jahre und lässt sich verlängern.
Quellen: DIHK-Bildungs-gGmbH, Geprüfte Immobilienfachwirte, Textband Bauprojektmanagement; Kompendium Qualifizierte Immobilienverwaltung IHK, Stand 01/2022; Falkenhayn, Immobilienfachwirt – Begleitbuch, 6. Aufl. 2016; § 14 BauGB; § 17 BauGB
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Fachbeiträge zum Begriff
- Bebaubarkeit vor dem Grundstückskauf prüfen
- Flächennutzungsplan und Bebauungsplan
- Bodenordnung und Umlegung
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