Das Wichtigste in Kürze
Meldung eines Verpflichteten an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen, wenn Tatsachen auf Geldwäsche hindeuten.
Verdachtsmeldung erklärt
Deuten Tatsachen darauf hin, dass Vermögen aus einer Straftat stammt, müssen Verpflichtete unverzüglich melden. Empfänger ist die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen, kurz FIU. Die Meldung erfolgt elektronisch über das Portal goAML.
Den Kunden informieren Sie nicht über die Meldung. Die Transaktion ruht, bis die FIU zustimmt oder drei Werktage ohne Untersagung vergangen sind.
Quellen: Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018; Kuckertz u. a. (Hrsg.), Fachmann/Fachfrau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK, 2016; Meldepflicht von Verdachtsfällen – IHK Frankfurt am Main; § 43 GwG
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