Das Wichtigste in Kürze
Regelung aller Wohnungseigentümer, die vom Gesetz abweichen darf und mit Grundbucheintrag auch Erwerber bindet.
Vereinbarung erklärt
Eine Vereinbarung braucht die Zustimmung aller Eigentümer. Sie darf das Gesetz ändern oder ergänzen, soweit es nicht zwingend ist.
Erst mit Eintragung im Grundbuch wirkt sie gegen spätere Käufer. Die Gemeinschaftsordnung ist die wichtigste Vereinbarung.
Quellen: Schnabel/Battke-Spitzer, Crashkurs Wohnungseigentumsverwaltung, 2. Aufl. 2021; Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018; Kompendium Qualifizierte Immobilienverwaltung IHK, Stand 01/2022; § 10 WEG
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Fachbeiträge zum Begriff
- Anfechtung und Nichtigkeit von Beschlüssen
- Beschlüsse und Vereinbarungen im WEG
- Gebrauchsregelungen im Wohnungseigentum
- Entziehung des Wohnungseigentums
- Anspruch auf Änderung einer Vereinbarung
- Zweitbeschluss im Wohnungseigentum
- Öffnungsklausel in der Gemeinschaftsordnung
- Verkehrssicherungspflicht für Eigentümer
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