Das Wichtigste in Kürze
Wechsel der Hausverwaltung einer Eigentümergemeinschaft, beschlossen von der Eigentümerversammlung, mit Übergabe von Konten und Unterlagen.
Verwalterwechsel erklärt
Über die Bestellung und Abberufung des Verwalters beschließen die Wohnungseigentümer. Beim Wechsel gehen Konten, Verträge und Unterlagen an die neue Verwaltung über. Fehlen Unterlagen oder verzögert sich die Übergabe, entsteht Ärger in der Gemeinschaft. Ein klarer Übergabeplan senkt dieses Risiko.
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