Das Wichtigste in Kürze
Durch Rechtsgeschäft erteilte Befugnis, im Namen eines anderen Erklärungen mit Wirkung für und gegen ihn abzugeben.
Vollmacht erklärt
Die Vollmacht ist grundsätzlich formfrei möglich. Sie kann ausdrücklich oder stillschweigend erteilt werden. Für einseitige Erklärungen wie Kündigungen sollte die Vollmachtsurkunde im Original beiliegen. Sonst kann der Empfänger die Erklärung unverzüglich zurückweisen.
Quellen: Kuckertz u. a. (Hrsg.), Fachmann/Fachfrau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK, 2016; Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018; §§ 167, 174 BGB
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