Das Wichtigste in Kürze
Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen, etwa Schuldzinsen und Reparaturen bei Vermietung.
Werbungskosten erklärt
Werbungskosten sind Aufwendungen, die Einnahmen erzielen, sichern oder erhalten. Bei Vermietung zählen dazu Schuldzinsen, Erhaltungsaufwand, Verwaltung und Abschreibung. Die Tilgung gehört nicht dazu.
Sie ziehen Werbungskosten von den Mieteinnahmen ab. Das Ergebnis sind Ihre Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.
Quellen: Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018; Kuckertz u. a. (Hrsg.), Fachmann/Fachfrau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK, 2016; DIHK-Bildungs-gGmbH, Geprüfte Immobilienfachwirte, Textband Maklertätigkeit; § 9 EStG
Haben Sie Fragen zu diesem Thema?
Sie schildern Ihren Fall zu diesem Thema und erfahren, welcher Schritt jetzt der richtige ist.
Fachbeiträge zum Begriff
- Kaufnebenkosten beim Immobilienkauf
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- Aufhebungsvertrag im Mietverhältnis
- Vorfälligkeitsentschädigung
- Fremdwährungsdarlehen für Immobilien
- Kosten eines Verkehrswertgutachtens
- Werbungskosten bei Vermietung
- Steuerliche Grundbegriffe für Vermieter
- Möbliert vermieten: Recht und Rechnung
- Vermietung an Angehörige
- Irrtum: Gebäude werden mit 2 Prozent abgeschrieben
- Irrtum: Wer vor zehn Jahren verkauft, zahlt Steuer
Haben Sie Fragen zu Werbungskosten?
EBC ist darauf spezialisiert, genau diese Themen zu lösen.






























