Das Wichtigste in Kürze
Äußerung eines Willens, die unmittelbar eine Rechtsfolge herbeiführen soll, etwa ein Angebot oder eine Annahme.
Willenserklärung erklärt
Eine Willenserklärung besteht aus einem inneren Willen und seiner Äußerung. Sie kann ausdrücklich oder durch schlüssiges Verhalten erfolgen. Gegenüber Abwesenden wird sie mit Zugang wirksam. Verträge entstehen aus zwei übereinstimmenden Willenserklärungen.
Quellen: Kuckertz u. a. (Hrsg.), Fachmann/Fachfrau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK, 2016; Kompendium Qualifizierte Immobilienverwaltung IHK, Stand 01/2022; Lengwinat/Wenzel/Wünsche, Immobilienkaufleute, Bd. 1, Cornelsen; Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018
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