Das Wichtigste in Kürze
Vollstreckung in ein Grundstück, bei der ein Zwangsverwalter die Mieten zur Befriedigung der Gläubiger einzieht.
Zwangsverwaltung erklärt
Bei der Zwangsverwaltung wird das Grundstück beschlagnahmt und nicht verkauft. Der Zwangsverwalter tritt in die Mietverträge ein. Mieter zahlen dann an ihn.
Er darf das Objekt nicht umgestalten. Die Kaution muss er auch zurückzahlen, wenn er sie nicht erhalten hat.
Quellen: Falkenhayn, Immobilienfachwirt – Begleitbuch, 6. Aufl. 2016; DIHK-Bildungs-gGmbH, Geprüfte Immobilienfachwirte, Textband Immobilienbewirtschaftung; Lengwinat/Wenzel/Wünsche, Immobilienkaufleute, Bd. 1, Cornelsen; Kuckertz u. a. (Hrsg.), Fachmann/Fachfrau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK, 2016; § 152 ZVG
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