Das Wichtigste in Kürze
Staatliches Verfahren, mit dem ein Gläubiger seinen titulierten Anspruch gegen den Schuldner durchsetzt.
Zwangsvollstreckung erklärt
Die Zwangsvollstreckung setzt Titel, Klausel und Zustellung voraus. Gerichtsvollzieher und Vollstreckungsgericht führen sie durch. Sie richtet sich auf Geld, Sachen oder die Räumung von Räumen.
Bei Grundbesitz kommen Zwangshypothek, Zwangsverwaltung und Zwangsversteigerung hinzu.
Quellen: Lengwinat/Wenzel/Wünsche, Immobilienkaufleute, Bd. 2, Cornelsen; Kompendium Qualifizierte Immobilienverwaltung IHK, Stand 01/2022; Falkenhayn, Immobilienfachwirt – Begleitbuch, 6. Aufl. 2016; Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018; § 704 ZPO
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Fachbeiträge zum Begriff
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