Das Wichtigste in Kürze
Vertrag, bei dem ein bestimmter Erfolg geschuldet ist, nicht nur eine Tätigkeit. Geregelt in §§ 631 ff. BGB.
Werkvertrag erklärt
Beim Werkvertrag verpflichtet sich der Unternehmer, ein bestimmtes Ergebnis herzustellen. Der Besteller zahlt dafür die vereinbarte Vergütung. Anders beim Dienstvertrag: Dort wird nur die Tätigkeit geschuldet. Ein Werkvertrag eignet sich, wenn ein klar messbares Ergebnis vereinbart werden kann.
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