Das Wichtigste in Kürze
Werbung mit unwahren oder täuschenden Angaben. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verbietet sie.
Irreführende Werbung erklärt
Werbung ist irreführend, wenn sie unwahre oder täuschende Angaben enthält. Das betrifft etwa Leistungen, Eigenschaften, Fristen oder Preise. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verbietet solche Werbung. Prüfen Sie deshalb jede Zusage, bevor Sie damit werben. Im Zweifel klärt ein Rechtsanwalt die Zulässigkeit.
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