Das Wichtigste in Kürze
Vertragliche Pflicht des Gewerbemieters, sein Geschäft zu festen Zeiten geöffnet zu halten.
Betriebspflicht erklärt
Die Betriebspflicht verpflichtet den Gewerbemieter, sein Geschäft tatsächlich zu betreiben. Ohne Vereinbarung besteht sie nicht, denn der Mietvertrag gibt nur ein Recht zur Nutzung. Üblich ist sie in Einkaufszentren und bei Umsatzmieten.
Die Klausel nennt Öffnungszeiten und regelt Urlaub und Betriebsferien.
Quellen: Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018; Lengwinat/Wenzel/Wünsche, Immobilienkaufleute, Bd. 2, Cornelsen; Kompendium Qualifizierte Immobilienverwaltung IHK, Stand 01/2022
Haben Sie Fragen zu diesem Thema?
Sie schildern Ihren Fall zu diesem Thema und erfahren, welcher Schritt jetzt der richtige ist.
Fachbeiträge zum Begriff
- Umsatzmiete im Einzelhandel
- Gewerberaummietvertrag: die Grundlagen
- Betriebspflicht im Gewerbemietvertrag
- Konkurrenzschutz im Gewerbemietvertrag
- Pachtvertrag und Mietvertrag
Haben Sie Fragen zu Betriebspflicht?
EBC ist darauf spezialisiert, genau diese Themen zu lösen.






























