Das Wichtigste in Kürze
Grundstück und alle Gebäudeteile, die weder Sondereigentum noch Eigentum Dritter sind.
Gemeinschaftseigentum erklärt
Zum Gemeinschaftseigentum gehören das Grundstück und alle Teile, die Bestand und Sicherheit des Gebäudes dienen. Beispiele sind Dach, Fassade, tragende Wände und zentrale Leitungen.
Es gehört allen Eigentümern nach ihren Miteigentumsanteilen. Die Gemeinschaft verwaltet und erhält es.
Quellen: Schnabel/Battke-Spitzer, Crashkurs Wohnungseigentumsverwaltung, 2. Aufl. 2021; Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018; Kompendium Qualifizierte Immobilienverwaltung IHK, Stand 01/2022; § 1 WEG; § 5 WEG
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Fachbeiträge zum Begriff
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