Das Wichtigste in Kürze
Erklärung in einer notariellen Urkunde, die dem Gläubiger die Vollstreckung ohne vorheriges Urteil erlaubt.
Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung erklärt
Die Unterwerfung steht in fast jeder Grundschuldurkunde. Die notarielle Urkunde dient dann als Vollstreckungstitel. Sie kann so erklärt werden, dass sie gegen jeden späteren Eigentümer wirkt.
Quellen: Kuckertz u. a. (Hrsg.), Fachmann/Fachfrau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK, 2016; Kompendium Qualifizierte Immobilienverwaltung IHK, Stand 01/2022; DIHK-Bildungs-gGmbH, Geprüfte Immobilienfachwirte, Textband Maklertätigkeit; § 794 ZPO; § 800 ZPO
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